Wildunfälle und Jagdstörungen

Was ist zu tun ...

... wenn Wildtiere unter die Räder kommen?

Es kommt häufig vor, dass ein Wildtier angefahren wird (Wildunfall). So verhält sich die Fahrerin / der Fahrer korrekt:

  • Sofort anhalten und die Unfallstelle mit Warnblinkern und Pannendreieck sichern (auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist).
  • Den Unfall unverzüglich der Polizei melden (Notruf 117). Diese informiert die zuständige Jagdaufseherin oder den zuständigen Wildhüter.
  • Tote Wildtiere von der Strasse ziehen. Lebende Wildtiere nicht berühren. Wichtig: Zum Wildtier Abstand halten!
  • Warten, bis die zuständige jagdliche Person eintrifft. Diese birgt das Wild und stellt eine Unfallbestätigung aus.

Wer Wildunfälle nicht meldet, macht sich strafbar.

Ein Hinweis zu Unfällen mit Haustieren
Wer ein Haustier anfährt oder anderweitig verletzt, ist rechtlich verpflichtet, dieses unverzüglich in tierärztliche Behandlung zu verbringen.

... wenn der Jagdbetrieb gestört wird?

Der Kanton Zürich ist dicht besiedelt. Da kann es vorkommen, dass Unbeteiligte der Jagd in die Quere kommen. Verhaltens-Empfehlungen für Jägerinnnen und Jäger:

  • Ruhe bewahren.
  • Weder provozieren, noch sich provozieren lassen.
  • Waffe/Waffen entladen und sie deutlich sichtbar mit offenem Verschluss tragen.
  • Gemeinschaftsjagd: Die Jagdleiterin / den Jagdleiter informieren.
  • Einzeljagd: Die Jagdgesellschaft informieren.
  • Jagdbetrieb einstellen, Hund/Hunde an die Leine nehmen, gegebenenfalls Wild bergen.
  • Beweissicherung einleiten (Zeugen, Fotoapparat, Handy).
  • Polizei anfordern (Notruf 117).

Wer die Jagd vorsätzlich stört oder Jagdeinrichtungen beschädigt, macht sich strafbar.

Wildunfall

Jägerinnen und Jäger rücken unentgeltlich zu allen Tages- und Nachtzeiten aus, um verletzte und kranke Wildtiere zu erlösen (Mehr als 4'000 Mal im Jahr allein zu Verkehrs­unfällen).

Personenwagen nach Wildschwein-Kollisionen. Vorletztes Foto: Das Fahrzeug konnte nicht mehr bewegt werden. Letztes Foto: Der Körper der Sau hat sich auf der Fahrzeug-Front als Sediment-Schatten abgeprägt.

Wildunfall – was tun?
Informative Seite des Kantons Zürich zum Thema Wildunfall, mit Merkblättern zu Wildtieren im Siedlungsraum.

Sachbeschädigung

Vandalenakte an Jagdeinrichtungen sind nicht nur strafbar, sie können Jägerinnen und Jäger sowie andere Mitmenschen auch gefährden. Weiter sind sie kontraproduktiv im Hinblick auf eine fachgerechte Hege der Wildtiere und damit auf die Erhaltung der Artenvielfalt in unserem Kulturraum.

Sachbeschädigungen an Jagdeinrichtungen – was tun?
Vorgehen bei Sachbeschädigungen an Jagdeinrichtungen. Das Merkblatt der Kantonspolizei (KAPO) Zürich für die Jägerschaft zum Herunterladen.
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Jagdlich Uninformierte zerstören nicht nur Jagdeinrichtungen. Manche verbreiten alternative Fakten, andere beschädigen Privateigentum der Jägerschaft. Letztes Foto: Zerkratzter Fahrzeuglack.

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