Jagdhunde

Informationen für die Jagdhunde-Praxis

Grundsätzliches zu Jagdhunden

Die auf der Jagd verwendeten Hunderassen weisen, abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet respektive Zuchtziel, hinsichtlich ihrer jagdlichen Fähigkeiten erhebliche Unterschiede auf. Damit der jagdliche Einsatz von Hunden im Einklang mit den Prinzipien der Waidgerechtigkeit sowie des Tierschutzes steht, ist das Vorhalten gut ausgebildeter, selektionierter Jagdhunde von entscheidender Bedeutung.

Jagdhunde für Nachsuchen

Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört das Auffinden verunfallter und kranker Wildtiere. Zeit- und fachgerechtes Nachsuchen von Wildtieren ist gesetzliche Pflicht.

Liste verfügbarer Hundegespanne für Nachsuchen
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Jagdhunde für Bewegungsjagden

Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört das spur- und fährtenlaute Verfolgen von Haarwild.

Liste verfügbarer Hundegespanne für Bewegungsjagden
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Jagdhunde für Apportieren und Wasserarbeit

Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört der Einsatz in der Enten- und Krähenjagd. Sie sind hervorragend geeignet für die «Arbeit nach dem Schuss».

Prüfungen

Damit Jagdhunde in der Zürcher Jagd eingesetzt werden dürfen, muss für das jeweilige Einsatzgebiet eine entsprechende Eignungsprüfung erfolgreich absolviert worden sein. Eventuell ist ein zusätzlicher Eignungsnachweis erforderlich.

Schweissprüfung
Die Nachsuche auf krankes Wild ist Pflicht. Alle angefahrenen Wildtiere und ungeklärten Schüsse auf der Jagd müssen fachgerecht nachgesucht werden. Zur Nachsuche sind nur geprüfte und für die Art der Nachsuche befähigte Gespanne berechtigt. Für Nachsuchen auf Schwarzwild muss im Kanton Zürich ausserdem der Eignungsnachweis Schwarzwild bestanden sein. JagdZürich organisiert jährlich eine Schweissprüfung. Bevorzugt werden Gespanne von Verbandsmitgliedern. Ansonsten ist die Reihenfolge der Anmeldungen massgebend. Geprüft wird gemäss Reglement für Schweissprüfungen der AGJ und den Bestimmungen der Prüfungs- und Leistungsrichterordnung der AGJ. Weitere Informationen finden sich unter Jagdhunde-Veranstaltungen in der Sidebar.

Lautnachweis
Zum Stöbern zugelassen sind Niederlaufhunde und Laufhunde, Spaniel, Deutsche Wachtel, Bracken, Terrier und Dachshunde, welche einen Lautnachweis erworben haben. Dieser Lautnachweis kann im Schwarzwildgatter oder anlässlich einer Stöberprüfung abgelegt werden. Andere Jagdhunde (z.B. Vorstehhunde) müssen eine anerkannte Stöberprüfung erfolgreich abgelegt haben, um im Kanton Zürich frei jagen zu dürfen.

Besuch im Schwarzwildgewöhnungsgatter und Eignungsnachweis Schwarzwild
Im Kanton Zürich müssen alle eingesetzten Jagdhunde mindestens einen Besuch im Schwarzwildgatter dokumentiert haben. Für explizite Schwarzwildjagden müssen Stöberhunde, die nach dem 01. April 2020 geboren wurden, den Eignungsnachweis Schwarzwild bestanden haben. Für Verbandsmitglieder organisiert JagdZürich jährlich einen vergünstigten Eintritt im Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG) in Elgg. Weitere Informationen finden sich unter Jagdhunde-Veranstaltungen in der Sidebar.

Apportier-/Wasserprüfung
Text folgt.

Ressort Jagdhunde

Das Ressort Jagdhunde von JagdZürich ist für alle jagdkynologischen Themen des Verbandes zuständig.

Jagdhunde-Veranstaltungen

Siehe > Jahresprogramm.

Ausschreibung: JagdZürich-Übungstage im SWGG Elgg 2024
Verbandsmitglieder können das Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG) Elgg an zwei Tagen zu einer ermässigten Gebühr nutzen.
Der Flyer mit Hinweisen zur Anmeldung zum Herunterladen:
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Ausschreibung: Nordwestschweizer Jagdhundetag 2024 in Aarau
Der Flyer mit Hinweisen zur Anmeldung zum Herunterladen:
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Ressortverantwortlicher

Emanuele Castelli, Dr. med. vet.
Riedenerstrasse 81
8304 Wallisellen
+41 79 839 16 82
emanuele.castelli@jagdzuerich.ch

Aufgaben und Ziele des Ressorts

  • Schutz und Förderung der Jagdhunde.
  • Ausbildung und Weiterbildung der Jagdhundeführerinnen und Jagdhundeführer sowie der Jagdhunde.
  • Organisation und Durchführung jagdkynologischer Prüfungen und Veranstaltungen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden und jagdlichen Organisationen im Bereich der Jagdhunde.
  • Vermittlung jagdkynologisch relevanter Informationen.

Verbandsmitgliedschaft

JagdZürich ist assoziiertes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für das Jagd­hunde­wesen (AGJ) und orientiert sich an den Rahmen­be­stim­mungen, dem Reglement und den Prüfungsordnungen der AGJ.

Listen verfügbarer Hundegespanne

Seit 2024 führt JagdZürich auf dieser Seite Listen mit Hundegespannen für Nachsuchen und Bewegungsjagden im Kanton Zürich.

Damit erhalten Hundeführerinnen und Hundeführer die Gelegenheit, sich und ihre Jagdhunde einer breiteren Jägerschaft einsatzmässig zur Verfügung zu stellen. Jagdgesellschaften haben die Möglichkeit, die gelisteten Hundeführenden für jagdliche Einsätze in ihren Revieren anzufragen.

Interessierte Verbandsmitglieder werden gebeten, sich beim Ressort­verantwortlichen Jagdhunde zu melden. Falls gelistet, Änderungen oder Ergänzungen zur eigenen Person oder zum Jagdhund bitte umgehend dem Ressortverantwortlichen mitteilen.

Voraussetzungen für die Listung

  • Mitgliedschaft der Hundeführerin / des Hundeführers bei JagdZürich.
  • Liste Nachsuchen: Bestandene aktuelle Schweissprüfung (mind. 500 m AGJ anerkannt) und bestandener Eignungsnachweis Schwarzwild.
  • Liste Bewegungsjagden: Bestandener Lautnachweis und absol­vierter Besuch im Schwarzwildgewöhnungsgatter bzw. bestandener Eignungsnachweis Schwarzwild.

JagdZürich übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich der Richtigkeit der Listenangaben. Die Erfüllung der für die Ausübung der Jagd im Kanton Zürich notwendigen Prüfungen liegt in der Verantwortung der Hundeführerin / des Hundeführers.

Hinweistafel Leinenpflicht

Seit 2023 gilt im Kanton Zürich während der Brut und Setzzeit der Wildtiere vom 1. April bis 31. Juli für Hunde im Wald und bis 50 m zum Waldrand eine allgemeine Leinenpflicht.
Druckvorlage für die Tafel «A de Leine isch er en Feine!» zum Herunterladen.
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