Grundsätzliches zu Jagdhunden
Die auf der Jagd verwendeten Hunderassen weisen, abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet respektive Zuchtziel, hinsichtlich ihrer jagdlichen Fähigkeiten erhebliche Unterschiede auf. Damit der jagdliche Einsatz von Hunden im Einklang mit den Prinzipien der Waidgerechtigkeit sowie des Tierschutzes steht, ist das Vorhalten gut ausgebildeter selektionierter Jagdhunde von entscheidender Bedeutung.
Jagdhunde für Nachsuchen
Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört das Auffinden verunfallter und kranker Wildtiere. Zeit- und fachgerechtes Nachsuchen von Wildtieren ist gesetzliche Pflicht.
Liste verfügbarer Hundegespanne für Nachsuchen
Der Verband JagdZürich, der Verein Zürcher Jagdaufsicht und die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich (FJV) haben gemeinsam eine App zur Unterstützung des jagdlichen Handwerks wie der Hundearbeit entwickelt. Die App steht seit April 2025 allen Jägerinnen und Jägern kostenlos zur Verfügung.
JAZ / JagdApp Zürich
Diese App wird von einer Fachkommission erfahrener jagdlicher Hundeführerinnen und Hundeführer betreut und ist ein effizientes modernes Werkzeug, um im Kanton Zürich rasch ein Gespann für die eigene Nachsuche zu finden.
Die Nachsuche ist eine jagdliche Pflicht und muss tierschutzgerecht erfolgen. Über die App können Jägerinnen und Jäger ein für ihre Situation geeignetes Hundegespann gezielt ermitteln und beiziehen, um die eigene fachgerechte Nachsuche zeitnah kompetent sicherzustellen.
Anforderung eines Gespannes mit der App
Nutzerinnen und Nutzer wählen aus zwei Dropdown-Menüs die betroffene Wildart und die zu erwartene Suche. Aufgrund dieser Informationen wird automatisch eine Liste verfügbarer geeigneter Gespanne generiert, sortiert nach Entfernung zum eigenen Standort. Die Gespanne können direkt kontaktiert werden.
Die App bietet weitere nützliche Funktionen
- Einen digitalen Jagdkalender.
- Eine Liste verfügbarer Wasser-Apportierhunde und Stöberhunde. Auch diese Gespanne können direkt angefragt werden.
- Aktuelle jagdliche Unterlagen, bereitgestellt durch die FJV.
- Links auf die Websites des Verbands JagdZürich und des Vereins Zürcher Jagdaufsicht.
- Die Möglichkeit eigene Dokumente (z.B. Jagdpass, Versicherungsnachweis) digital zu speichern.
Hundeführende gesucht
Wer einen Jagdhund führt und als Gespann in der App genannt werden möchte, kann sich jetzt melden! Weitere Informationen wie Anmeldeformular und E-Mail-Kontakt finden sich auf der Website der App > www.jagdappzh.ch.
Jagdhunde für Bewegungsjagden
Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört das spur- und fährtenlaute Verfolgen von Haarwild.
Jagdhunde für Apportieren und Wasserarbeit
Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört der Einsatz in der Enten- und Krähenjagd. Sie sind hervorragend geeignet für die «Arbeit nach dem Schuss».
Prüfungen
Damit Jagdhunde in der Zürcher Jagd eingesetzt werden dürfen, muss für das jeweilige Einsatzgebiet eine entsprechende Eignungsprüfung erfolgreich absolviert worden sein. Eventuell ist ein zusätzlicher Eignungsnachweis erforderlich.
Schweissprüfung
Die Nachsuche auf krankes Wild ist Pflicht. Alle angefahrenen Wildtiere und ungeklärten Schüsse auf der Jagd müssen fachgerecht nachgesucht werden. Zur Nachsuche sind nur geprüfte und für die Art der Nachsuche befähigte Gespanne berechtigt. Für Nachsuchen auf Schwarzwild muss im Kanton Zürich ausserdem der Eignungsnachweis Schwarzwild bestanden sein. JagdZürich organisiert jährlich eine Schweissprüfung. Bevorzugt werden Gespanne von Verbandsmitgliedern. Ansonsten ist die Reihenfolge der Anmeldungen massgebend. Geprüft wird gemäss Reglement für Schweissprüfungen der AGJ und den Bestimmungen der Prüfungs- und Leistungsrichterordnung der AGJ. Weitere Informationen finden sich unter Jagdhunde-Veranstaltungen in der Sidebar.
Lautnachweis
Zum Stöbern zugelassen sind Niederlaufhunde und Laufhunde, Spaniel, Deutsche Wachtel, Bracken, Terrier und Dachshunde, welche einen Lautnachweis erworben haben. Dieser Lautnachweis kann im Schwarzwildgatter oder anlässlich einer Stöberprüfung abgelegt werden. Andere Jagdhunde (z.B. Vorstehhunde) müssen eine anerkannte Stöberprüfung erfolgreich abgelegt haben, um im Kanton Zürich frei jagen zu dürfen.
Besuch im Schwarzwildgewöhnungsgatter und Eignungsnachweis Schwarzwild
Im Kanton Zürich müssen alle eingesetzten Jagdhunde mindestens einen Besuch im Schwarzwildgatter dokumentiert haben. Für explizite Schwarzwildjagden müssen Stöberhunde, die nach dem 01. April 2020 geboren wurden, den Eignungsnachweis Schwarzwild bestanden haben. Für Verbandsmitglieder organisiert JagdZürich jährlich einen vergünstigten Eintritt im Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG) in Elgg. Weitere Informationen finden sich unter Jagdhunde-Veranstaltungen in der Sidebar.
Apportier-/Wasserprüfung
JagdZürich organisiert jährlich eine Apportier-/Wasserprüfung. Geprüft wird gemäss Reglement Wasserarbeit der kantonalen Eignungsprüfung von JagdZürich und den Bestimmungen der Prüfungs- und Leistungsrichterordnung der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen AGJ.
Das JagdZürich-Prüfungsreglement Wasserarbeit zum Herunterladen.
Download PDF